Positionierungen

Energieministerkonferenz in Kiel
Agri-PV braucht mehr Unterstützung in den Ländern – S-H hat die Rote Laterne  

Krinner Carport GmbH, Straßkirchen/ Bayern

Kiel, 13. Mai 2024 - Der Landesverband NaturFreunde appelliert an die Energieminister der Länder, die Chancen der Agri-PV durch bessere Rahmenbedingungen und Förderprogramme wie in anderen europäischen Ländern voranzubringen.

Mehr…

„Schleswig-Holstein hat sogar, die Unterstützung dieser innovativen Technologie betreffend, bundesweit die Rote Laterne – dabei besitzt Schleswig-Holstein mit noch 62 Prozent Landwirtschaftsanteil an der Landesfläche die größte Agrarfläche unter den Bundesländern,“ stellt Hans-Jörg Lüth, Landesvorsitzender der NaturFreunde S-H fest. Die Extra-Vergütung über den Technologiebonus im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) reiche nach Ansicht der NaturFreunde S-H nicht aus. Um Agri-PV zum Marktdurchbruch zu verhelfen, Vertrauen auf Banken und Investorenseite zu schaffen, wären höhere Förderungen und verlässliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise in Italien hilfreich: Dort habe die Regierung beispielsweise 1,7 Milliarden Euro zur Förderung von mehr als 1 GW Agri-PV mit Inbetriebnahme bis Ende 2026 bereitgestellt, während bei uns vorhandene Förderprogramme wie das in Nordrhein-Westfalen bedauerlicherweise gestoppt würden. Agri-PV kann ein echtes Prestigeprojekt dieser Landesregierung werden und Landwirtschaft mit Solarenergie in Einklang bringen, so der motivierende Aufruf der NaturFreunde Schleswig-Holstein an die beiden zuständigen Ministerien Landwirtschaft und Umwelt. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern, so die Kritik der NaturFreunde S-H, werden im Echten Norden die Landwirte allein gelassen. Es gebe weder wissenschaftlich begleitete Versuchsanlagen noch eine Innovationsförderung oder sonstige Hilfestellungen für die Betriebe. An den wissenschaftlichen Agrarfakultäten Kiel und Rendsburg brauche es Testanlagen, wie es sie in vielen anderen Bundesländern längst gibt. Auch gelte es, Hindernisse in der Genehmigungspraxis von Agri-PV-Anlagen durch einen landesweiten Erlaß aus dem Weg zu räumen und den Behörden klare Vorgaben zu liefern. Länder wie Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen hätten gut nachgefragte Förderprogramme, Beratungsstellen oder „Agri-PV-Leitfäden“ auf den Weg gebracht. Schleswig-Holstein jedoch verpasse diese rasante Entwicklung. Gleichzeitig steige das Interesse der Betriebe an Agri-PV, so die Erfahrung der NaturFreunde S-H nach zahlreichen eigenen Veranstaltungen. „Agri-PV bewahrt unsere landwirtschaftliche Nutzflächen und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zu den erneuerbaren Energien“, so Agrarwissenschaftlerin Dr. Ina Walenda, Landesgeschäftsführerin der NaturFreunde S-H. „Damit wird auch die Konkurrenz um die knappen Flächen entschärft und die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht.“ Agri-PV sei zudem eine wichtige Lösung zur Anpassung der Landbewirtschaftung an den Klimawandel. Neben der Kombination mit landwirtschaftlichen Nutzpflanzen besitze auch eine Doppelnutzung mit Tierhaltung ein sehr großes Potenzial.

NaturFreunde-Ausstellung Agri-PV unter https://www.naturfreunde-sh.de/ausstellung.html

Veranstaltung Moor-PV unter https://www.naturfreunde-sh.de/aktuelles.html

Weniger…

Solar-Erlass - Chancen zur Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen nicht ausgeschöpft 

Kiel, 5. April 2024 - der Entwurf eines Beratungserlasses vom März 2024 fasst im Wesentlichen geltende Rechtsvorschriften zur Freiflächenphotovoltaik (FF-PV) in einem Schriftstück zusammen. Dies gewährt an entsprechenden Vorhaben Beteiligten einen erleichternden Gesamtüberblick, der infolge des neuen „Solarpakets“ der Bundesregierung hilfreich sein kann.

Mehr…

Doch abgesehen von den Hinweisen auf die auf 39 Seiten nachzulesenden zahlreichen fachrechtlichen Rahmenbedingungen geht der Beratungserlass bedauerlicherweise so gut wie nicht darüber hinaus. Eine Ausnahme bilden die wenigen das übergeordnete Recht konkretisierenden „kann–soll“-Bestimmungen. Allerdings bleibt es den Adressaten des Entwurfs dabei dennoch möglich abzuweichen (Soll-Vorschrift) oder die ministeriellen Empfehlungen in Gänze zu ignorieren (Kann-Vorschrift). Die Chance einer tatsächlichen Lenkungsfunktion der FF-PV auf geeignete Standorte oder besser hin zu einer effizienten Doppelnutzung knapper Flächen wird mit dieser Neufassung leider nicht genutzt. Das ist um so beklagenswerter, da der Ausbau der FF-PV in Schleswig-Holstein - neben den ostdeutschen Bundesländern und Bayern - mit seiner Flächeninanspruchnahme an der Spitze aller Bundesländer liegt und so sukzessive landwirtschaftliche Fläche aus der Nutzung zur Lebensmittelproduktion fällt: Allein 1100 Hektar (und 30.000 Hektar Ackerland bundesweit) gehen bereits Jahr für Jahr an Siedlung, Gewerbe und Verkehr verloren - der überwiegende Teil davon für neue Wohngebiete, insbesondere für den flächenintensiven Bau von Einfamilienhäusern. Dazu sollen in den nächsten Jahren allein rund 1.700 Hektar neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden. Dazu gesellt sich nun auch der Ausbau der FF-PV mit einem aktuell erheblichen Verlust an landwirtschaftlichen Nutzflächen: Mit der Novelle des Baugesetzbuches vom Januar 2023 kommt hinzu, dass Vorhaben für Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb eines Bereiches von 200 Metern beiderseits von Autobahnen und mindestens zweigleisigen Hauptschienenwegen als privilegierte Vorhaben gemäß des neuen § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8b genehmigt werden können, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Und so ist der Bestand an Freiflächen-PV-Anlagen allein im Zeitraum November 2021 bis November 2022 um rund vier Prozent auf 1.461 Hektar angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat sich die Fläche von neu geplanten Anlagen sogar mehr als verdoppelt, nämlich von 805 Hektar auf 1.846 Hektar. Damit hat sich der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche an der Landesfläche binnen von 20 Jahren von 73 Prozent auf rund 62 Prozent (in 2023) reduziert. Der Blick in Zukunft zeigt, dass laut einer Studie des Thünen-Instituts zwischen 2023 und 2030 bundesweit weitere rund 318.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche für andere Nutzungszwecke benötigt werden, wenn aktuelle Planungen umgesetzt werden. Umgerechnet würden dafür demnach pro Tag bundesweit rund 109 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche verloren gehen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland wäre damit zwar noch nicht gefährtdet. Dennoch ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche eine kostbare und schützenswerte Ressource und so warnen bereits weite Teile der Wissenschaft vor dieser Entwicklung. Über diesen Erlass bleibt es möglich, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen ohne die Zusatzfunktion einer landwirtschaftlichen Nutzung weiter vorantreiben. Damit riskiert das Land weitere erhebliche Verluste an landwirtschaftlicher Produktionsfläche. In der Folge steht die FF-PV sogar zunehmend in der öffentlichen Kritik, so auch bei der Wissenschaft (https://www.thuenen.de/de/newsroom/detail/landwirtschaftliche-boeden-sorgsam-mit-der-wertvollen-ressource-umgehen). Fortschrittlicher als dieser Entwurf erweisen sich bereits einzelne Gemeinden wie Handewitt im Kreis Schleswig-Flensburg. Ende 2023 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, für Agri-Photovoltaik einen verbindlichen Mindestanteil von 20 Prozent bei der Installtion der FF-PV auf Gemeindegebiet vorzuschreiben. Da stellt sich die Frage, warum das Land einen sparsamen Umgang mit Fläche gegenüber den Medien zwar stets beklatscht (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Landwirtschaft-unter-Solarparks-Handewitt-fuehrt-20-Prozent-Quote-ein,agripv110.html), sich aber mit seinem eigenen Entwurf für einen PV-Beratungserlass nicht an die Speerspitze neuer Entwicklungen stellt und selbst die Vorreiterfunktion für einen verpflichtenden Vorrang zur Doppelnutzung von Agrarflächen einnimmt. Unzweifelhaft geriete die notwendige Energiewende ohne einen weiteren zügigen FF-PV-Ausbau ins stocken, was gesamtgesellschaftlich nicht gewünscht ist. Doch angesichts gut funktionierender technischer Optionen zur Doppelnutzung von Agrarflächen (horizontale oder vertikale Aufständerungen) zur simultanen Anbau von Lebensmitteln und Energieerzeugung steht allerdings in Frage, warum man den Ausbau der FF-PV nicht geschickt mit einem neuen Erass in diese Richtung lenkt. Wie auch Vertreter der Wissenschaft plädieren die NaturFreunde S-H beim Ausbau der FF-PV für eine Doppelnutzung der Fläche und die dafür notwendigen Rechtsvorschriften, ggf. unterstützt durch eine Innovationsförderung. Die fortgesetzte Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Produktionsfläche für FF-PV trotz Vorhandensein von zukunftsfähigeren Alternativen widerläuft zudem den Zielen der bundesweiten Nachhaltigkeitsstrategie zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme. FF-PV ohne Doppenutzung bewerten die NaturFreunde S-H als nicht raumvertäglich, da sie langfristig betrachtet negative Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung hat, also Auswirkungen generiert, die über die Standortgemeinde hinausreichen und somit für die Entwicklung eines größeren Raumes von Bedeutung sind. Damit eine Flächennutzung mit FF-PV nachhaltiger wird, müssen die unterschiedlichen Nutzungsansprüche in Schleswig-Holstein stärker in Einklang gebracht werden. Synergien und Mehrfachnutzungen müssen jetzt angegangen werden, beispielsweise durch einen verstärkten Ausbau von Photovoltaik auf Siedlungs- und Verkehrsflächen, wiedervernässten Mooren (Moor-PV) und in Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung (Agri-PV). Dahingehend fehlen entsprechende verbindliche Reglungen im Erlass.


Weniger…

Unsere Forderungen vom 18. November 2022

      Agri-PV-Kompetenz gehört auch nach Schleswig-Holstein!

  • Innovationsförderung sofort
  • Pilotanlagen für S-H (Ackerbau, Grünland, Gemüsebau, Baumschulen, Tierhaltung)
  • Wissenschaftliche Begleitung
  • Machbarkeitsstudie für S-H
  • Zusammenarbeit von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium
  • Anhörung im Landtag

         Download Forderungspapier