23.06.25 Herkulesstaude
12.03.25 Arzneimittel
24.06.24 Herkulesstaude
30.05.24 Flächenverbrauch
22.06.23 Herkulesstaude
23.06.22 Herkulesstaude
18.11.19 Wasserschutz
31.01.19 Umweltbildung
13.09.18 Urban Gardening
11.06.18 Ernährungsräte
01.09.17 Pestizide
Zur Ökokonto-Verordnung
Die ÖkokontoVO für Schleswig-Holstein trat am 23. Mai 2008 erstmals in Kraft. Im Juni 2013 wurde sie um weitere fünf Jahre verlängert. Nach insgesamt 10-jähriger Laufzeit verliert sie ihre Gültigkeit. Eine weitere Verlängerung war nicht möglich. Daher wurde ein Neuerlass, gültig ab 28. April 2017, erforderlich.
Stellungnahme zur Novellierung der Landesverordnung zum Ökokonto vom 23.2.2017
Weitere Infos zum Ökokonto
Ein Ökokonto ist ein Instrument des Naturschutzes zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Es ermöglicht die „Buchung“ von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Diese werden von den Kommunen freiwillig durchgeführt und auf dem Konto bevorratet („eingezahlt“). Die im Vorgriff realisierten Maßnahmen stehen im Falle eines Eingriffs in Natur und Landschaft als Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung und können entsprechend "abgebucht" werden. Diese Flächen stehen also bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen von sogenannten Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.
Im Falle eines Eingriffs werden die Flächen eines Ökokontos zu Ausgleichs- oder Ersatzflächen umgewidmet. Idealerweise sollte das Ökokonto in nicht allzu großer Entfernung vom Ort des Eingriffs entfernt liegen. Der Wert eines Ökokontos wird in „Ökopunkten“ dargestellt. Ein Ökopunkt entspricht dabei dem Kompensationserfordernis von einem Quadratmeter (1 Ökopunkt = 1 m²).
Das Ökokonto schafft einerseits Erleichterungen für Investoren, kann aber zugleich mit Vorteilen für Natur und Landschaft verbunden werden. Investoren müssen nicht erst in einem zeitraubenden Verfahren nach Kompensationsmaßnahmen suchen, sondern können schon durchgeführte Maßnahmen aus dem „Ökokonto“ abbuchen. Die Ökokontierung kann eine erhebliche Qualitätsverbesserung der Kompensationsmaßnahmen bedeuten, weil sie die Konzentration auf wenige umfangreiche und dafür höherwertige Maßnahmen ermöglicht. Andererseits teilt sie Regionen in „Schutz- und Schmutzgebiete“ auf und ebnet u. U. den Weg für weiteren Flächenverbrauch. Gemeinden können so mit einem Ökokonto zwar ihre Planungssicherheit erhöhen und Verfahren beschleunigen, andererseits geht unbebauter Fläche leichter an Bauvorhaben verloren, die für Erholung, Zwecke des Naturschutzes oder für eine landwirtschaftliche Nutzung, also Ernährungssicherung zur Verfügung stehen könnten.
Die NaturFreunde unterstützen die Idee des Instruments Ökokonto, fordern aber, den bislang ungebremsten Flächenverbrauch in Schleswig-Holstein zu stoppen. Derzeit verbrauchen wir in Schleswig-Holstein rund drei Hektar Natur- und Landwirtschaftsflächen pro Tag für Siedlung, Gewerbe und Verkehr. Das entspricht einem Flächenverbrauch im Ausmaß des Großen Ratzeburger Sees mit zirka 12 Quadratkilometern in jedem Jahr. In einer begrenzten Welt mit begrenzter Fläche kann es keine endlose Expansion für Siedlung, Gewerbe uns Verkehr geben, ohne unsere Lebensgrundlagen zu vernichten.
Für die von Bauträgern und der Landwirtschaft oftmals kritisierte Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft werden in Schleswig-Holstein deutlich weniger als lediglich zwei Prozent der Landesfläche in Anspruch genommen. Etwa zwei Drittel dieser Flächen befinden sich sogar weiterhin in landwirtschaftlicher Nutzung.