Abholzungen im Wald endlich genehmigungspflichtig

Kiel, 31. Oktober 2021 - Schleswig-Holstein ist nach wie vor im Bundesgebiet mit nur 10,3 Prozent Wald an der Landesfläche das Flächenland mit dem weitaus geringsten Waldanteil. Umso wichtiger ist der Schutz und Erhalt der bestehenden Waldflächen. Dass der Gesetzgeber nun nach einer Häufung von zum Teil skrupellosen, illegalen Rodungen in Schleswig-Holstein mit einer Verschärfung des Ordnungsrechtes und höheren Bußgeldern reagiert, wird von den NaturFreunden S-H außerordentlich begrüßt.

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Bislang sind zulässige Kahlschläge im Forst lediglich anzeige-, jedoch nicht genehmigungspflichtig. Das Berufen auf die Verkehrssicherungspflicht diente bislang öfter als Vorwand für einen Kahlschlag. Die NaturFreunde begrüßen daher, dass diese Begründung entfallen soll. Kann künftig eine Genehmigung nicht vorgewiesen werden, eröffnet dies den zuständigen Behörden unmittelbar vor Ort einzuschreiten, um eine ggf. illegale Abholzung zu stoppen. Das Schaffen vollendeter Tatsachen, indem die mit dem Kahlschlag Beauftragten sich auf eine angeblich beim Eigentümer vorliegende Genehmigung berufen konnten, entfällt damit endlich. Somit können systematische, kriminelle Machenschaften leichter unterbunden werden. Das war bislang kaum rechtzeitig möglich. Aber auch der Auftragnehmer muss die Rechtmäßigkeit seiner Rodung belegen. Die Genehmigungspflicht jetzt festzuschreiben ist aus den gegebenen Anlässen heraus konsequent und wird von uns als längst überfällig bewertet. In Anbetracht der erheblichen Summen, die das Land über Förderprogramme für Aufforstungen zur Verfügung stellt, scheint es geradezu absurd, dass ein unrechtmäßiges Abholzen bisher kaum finanzielle Folgen hatte. Die Anpassung des Bußgeldrahmens (§ 38) in den Fällen des Absatzes 1 mit einer Geldbuße auf 100.000 Euro bzw. in den Fällen der Absätze 2 bis 4 mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu erhöhen, halten wir mit Blick auf eine abschreckende Wirkung für angebracht. Ein Bußgeld muss immer deutlich höher sein als der durch die illegale Maßnahme erlangte Vorteil. Vor allem aber die Pflicht zur Wiederaufforstung von Waldkahlflächen und deren Durchsetzung ist eine konsequente und effektive Maßnahme zum Erhalt unserer im Bundesdurchschnitt wenigen Waldflächen.

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Mehr Wald für Schleswig-Holstein

Kiel, 3. Februar 2020 -  Die NaturFreunde Schleswig-Holstein begrüßen, dass die CDU-Landtagsfraktion den Wald als wichtiges Handlungsfeld gegen den Klimawandel in unserem Bundesland aufgegriffen hat. Das 12-Prozent-Ziel erscheint auf den ersten Blick im Hinblick auf den Bundesdurchschnitt bescheiden.

Der Blick auf die Flächenknappheit zeigt jedoch, dass es durchaus ambitioniert ist, zumal sich die Flächenkonkurrenz mit anderen Landnutzungen über die Jahre hinweg zugespitzt hat. Aus unserer Sicht haben auch politische Fehlentscheidungen erheblich zur Flächenverknappung beigetragen, die korrigiert werden sollten. Hierzu zählen die nicht bedarfsgerechte Ausweisung von überdimensionierten Gewerbeflächen ohne Anreize zur sparsamen Flächennutzung, Neuversiegelung von Ackerflächen durch große Infrastrukturprojekte und durch neue Baugebiete in ländlichen Gemeinden ohne ausreichende Verkehrsinfrastruktur, Förderung von Einfamilienhäusern anstatt Flächen sparender Bebauungsformen, häufig eine kaum gebremste Außenentwicklung statt Innenentwicklung, ebenso der Aus- und Neubau von Straßen anstelle einer Entwicklung hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln, innerstädtisch die Bebauung von Grünflächen wie Kleingartenanlagen anstatt eines Flächenrecyclings. Oberste Priorität muss daher eine drastische Begrenzung des Flächenverbrauchs sein, soll das 12-Prozent-Ziel in Konkurrenz zu anderen Flächennutzungen erreicht werden.

Gerade vor den Hintergrund der Flächenkonkurrenz darf es beim Bemühen um den Waldaufbau nicht um eine rein quantitative Betrachtung gehen. Die gegenwärtigen Kalamitäten insbesondere in den Fichtenwäldern machen waldbauliche Defizite sichtbar, denen durch einen ökologischen Waldumbau hin zu einem Mehr-Arten- und Mehr-Generationen-Wald begegnet werden muss. Nur so kann der Wald grundsätzlich auch die Schutzfunktion für das Klima einnehmen, derer wir und derer insbesondere auch der heimische Wald selbst mit seiner Tier- und Pflanzenwelt bedürfen. Der Anteil von Naturwald ist daher auf 15 Prozent zu erhöhen, dies muss für Wald in öffentlichen Eigentum und Neuwaldbildung ab sofort gelten. Vor dem Hintergrund stabiler Wälder plädieren wir grundsätzlich für einen Vorrang von Sukzession anstelle von Aufforstungen.

Mit großer Skepsis betrachten die NaturFreunde den Versuch, den Wald durch sogenannte „Klima-Bäume“ für den Klimawandel zu rüsten. Die heimischen Tier- und Pflanzenarten haben sich über Jahrtausende an die heimischen Baumarten angepasst. Heimischen Arten nehmen heute unter 10 Prozent der Fläche des Landes ein, während einst „ein Eichhörnchen von der Ostsee zur Nordsee gelangen konnte ohne ein einziges Mal den Boden zu berühren“. Bäume aus trockeneren Gegenden würden die heimischen Baumarten weiter zurückdrängen und damit den Lebensraum insbesondere von Insekten und Vögeln weiter einengen. Bei allem Engagement für mehr Wald steht für die NaturFreunde daher der Einsatz für einen „besseren Wald“ im Vordergrund.

Der Schutz, der Erhalt und die Neuanlage der unser Land prägenden Knicks, der schleswig-Holsteinischen Knicklandschaft, ist eine ebenfalls im Zusammenhang mit der Waldbildung zu sehende Aufgabe. Knicks übernehmen in unserer waldarmen Landschaft wichtige Vernetzungsfunktionen, die zudem für einen Artenaustausch, auf den gesunde Wälder angewiesen sind, notwendig sind.

Für mehr Waldanteil an der Landesfläche, also einer quantitativen Betrachtung, wird das angestrebte 12-Prozent-Ziel - so unsere Einschätzung - ohne einen Beitrag der Landwirtschaft, also einer Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung, nicht zu erreichen sein. Neu zu schaffen und effektiver zu nutzen wären hier Fördermöglichkeiten zur Neuwaldbildung, für einen klimafreundlichen Umbau bereits bestehender Wälder und einer Förderung natürlicher Moorwälder über Landesprogramme, z. B. das Zukunftsprogramm des Landes (ELER). Dabei sollten Flächen priorisiert werden, die an vorhandene Waldflächen angrenzen, denn größere zusammenhängende Areale sind ökologisch und damit auch für das Klima die wertvolleren. Gleiches gilt für Flächen, die dem im Landesnaturschutzgesetz geforderten Biotopverbund dienten. Erosionsgefährdete Hangflächen und Gewässerränder kommen ebenfalls vorrangig in Betracht. Mit der Bepflanzung von Gewässerrandstreifen könnten hier Wald ähnliche Flächen, vergleichbar mit unseren Knicks, neu geschaffen werden und zugleich wichtige Vernetzungsfunktionen für waldärmere Gebiete übernehmen. Die Schaffung von Wald diente hier ebenso der Umsetzung von bislang nicht erreichten EU-Vorgaben zum Gewässerschutz wie der Wasserrahmenrichtlinie bzw. der Verhinderung von Stoffeinträgen in Gewässer, die Ziele des Klimaschutzes könnten so mit denen des Grundwasserschutzes kombiniert werden. Vor diesem Hintergrund kämen Flächen in den sogenannten Nitrat-gefährdeten Gebieten am ehesten in Betracht – so intensiv zur Biomasse-Erzeugung genutzte Flächen, denen eine neue Perspektive geboten werden würde.

Die Forderung, in der Hauptsache Flächen der Stiftung Naturschutz für Aufforstungszwecke in Betracht zu ziehen, halten wir für absurd, da zugleich naturschutzfachlich besonders wertvolle Biotope wie „Halboffene Weidelandschaften“ geopfert werden müssten. Hier werden Naturschutz und Klimaschutzziele gegeneinander ausgespielt, ebenso könnte man einen großflächigen Rückbau von Infrastrukturflächen wie Gewerbeflächen oder Parkplätzen fordern.

Aus unserer Sicht vernachlässigt ist der Baumschutz innerhalb von Ortsflächen. Parks und wertvolle Grünanlagen, zu denen auch Kleingärten und Friedhöfe zählen, dürfen nicht dem Bauboom geopfert werden, so gesellschaftlich wichtig auch der Wohnungsbau ist. Die Lebensqualität in innerstädtischen Räumen hängt auch wesentlich von ausreichendem städtischen Grün und vor allem Bäumen ab, die speziellen Klimaeffekte wie Kleinklima, Abkühlung bei hohen Temperaturen, Feuchtigkeitszurückhaltung, Feinstaubbindung und Sauerstoffproduktion sind unverzichtbar. Öffentliche Parks, Alleen und Einzelbäume sind daher in ein Klimaschutz-Waldprogramm mit einzubeziehen.

Hierzu gehören auch Vorgaben für Privatgrundstücke in Wohnsiedlungen mit einer Verpflichtung für einen Mindestanteil an Bäumen, in Höhe angepasst und gestaffelt nach Grundstücksgröße. Dies wäre eine Aufgabe der Kommunen. Sie müssten in ihren örtlichen Satzungen dafür entsprechende Vorgaben machen, dies zu unterstützen und auf deren Einhaltung in Satzungen zu achten, wäre eine Landesaufgabe. Nach unserer Einschätzung stehen die Gemeinden entsprechenden Maßnahmen durchaus zustimmend gegenüber. Gleiches muss insbesondere für öffentliche Gemeindeflächen gelten, d. h. Städte und Gemeinde sollten auch innerorts wieder mehr Straßenbäume pflanzen, ebenso in Parks, an innerörtlichen Straßen und in sonstigen städtischen Grünanlagen. Mit solchen Baumpflanzungen können die Menschen in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld einbezogen werden.