Was tun, wenn die Herkulesstaude gesichtet wird?

Wenn man im Garten eine Herkulesstaude entdeckt, ist man als Eigentümer selbst verantwortlich, diese zu entfernen. Eine gesetzliche Meldepflicht gibt es trotz des Gefahrenpotentials nicht. Auch in der freien Natur vorkommende Bestände sind keiner Behörde zu melden. Genau das aber sollte man tun, um eine weitere Ausbreitung zu unterbinden. Man wende sich dabei an das zuständige Ordnungsamt, das Umweltamt, die Gemeinde bzw. die Stadtverwaltung oder an die Untere Naturschutzbehörde (UNB), in der Hoffnung, einen kompetenten Ansprechpartner zu finden bzw. zu erwirken, dass die Pflanzen fachgerecht beseitigt werden. Eine sofortige Bekämpfung beugt der weiteren Ausbreitung vor und verhindert, dass spielende Kinder Schaden nehmen.

Über die gesundheitlichen und ökologischen Gefahren, die von der Herkulesstaude ausgehen, sollte man auch Freunde, Nachbarn und Bekannte aufklären. Sofern möglich, biete es sich an,  eigene Bekämpfungsaktionen zu organisieren. Die Flächenbesitzer sollten allerdings vorab informiert werden.

Hier ein noch kleiner Bestand mit Herkulesstauden auf einem Privatgrundstück in Gewässernähe, der schnellstmöglich beseitigt werden sollte, um eine großflächige Ausbreitung der später schwimmfähigen Samen noch zu verhindern.

Hier geht es dem Riesenbärenklau an den Kragen. Benita Klose, Ortsgruppenvorsitzende der NaturFreunde Gelting, beim Ausgraben eines Bestandes entlang einer Au nahe Süderbrarup im Juni 2020.

Kontakt mit dem Riesenbärenklau ist auch für Hunde nicht ungefährlich (Foto: Angelika Elak).